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Schreiben vom 19.12.2011 an AOK - Definition für die Voraussetzungen der Möglichkeit einer Wiederholungsschulung
Mitglieder
Mitglied werden
Mitglied werden kann jeder niedergelassene Diabetologe in Bayern (DDG oder BLAEK), der Antrag erfolgt online (Menüpunkt Anmelden -> Registrieren) an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung als Jahresbeitrag festgesetzt und ist jeweils am 31.01. des laufenden Jahres fällig. Die Mitglieder haben eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
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